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  • Theorie: Segelflug
    Segelflugzeuge sind Hochleistungs-maschinen, die excellente Flugleistungen erbringen.
  • Theorie: Motorflug
    Motorflugzeuge gibt es in vielen Varianten. Dabei folgt die Formensprache dem Einsatzzweck.
  • Theorie: Hubschrauber
    Hubschrauber sind die vielseitigsten Fluggeräte. Ihr Schwebeflug ist einzigartig.
Verein Flugbetriebsordnung

Flugbetriebsordnung

Flugbetriebsordnung des Modellflieger-Sport-Clubs DÄDALUS e.V.
Für Segelflug-, Elektroflug- und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor und Turbinengetriebene Hubschrauber

1)    Jedes Clubmitglied hat sich auf dem Fluggelände so zu verhalten, dass keine anderen Personen behindert, geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend belästigt und Sachen nicht beschädigt werden.

2)    Verbrennungsmotorgetriebene Modelle und Turbinen-Hubschrauber dürfen nur in der Zeit von werktags 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Sonn- und Feiertags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr, längstens bis Sonnenuntergang betrieben werden. An den stillen Feiertagen: Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Allerheiligen darf nicht geflogen werden.

3)    Flugbetrieb darf nur mit Fernsteueranlagen mit den z.Zt. gültigen Zulassungsbestimmungen der BNA durchgeführt werden. Anlagen im A und B-Band 35 Mhz dürfen nur mit Frequenz-Kontroll-Klammern benutzt werden, sowie 2,4 Ghz Anlagen.

4)    Flugbetrieb (Verbrenner) ab 2 Modellen darf nur in Anwesenheit  und mit Zustimmung eines Flugleiters durchgeführt werden. Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass der Modell-Flugbetrieb jederzeit sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird. (funktionsfähige Schutzvorrichtungen, Einweisung von Modellfliegern und Zuschauern auf geeignete Plätze innerhalb der Schutzvorrichtungen, Dokumentation über den Modellflugbetrieb, ggf. Erste Hilfe usw.) Gastflüge dürfen nur in Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden. Der Flugleiter muss ein Flugbuch führen, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes aufgeführt werden. (z.B. Außenlandungen mit Datum, Zeit, Name und Anschrift des Piloten)

5)    Das maximal zugelassene Gesamtgewicht eines Modells beträgt 25Kg. Jedes Modell muss vor dem Erstflug auf unserem Platz vom Flugleiter freigegeben werden. Für alle Verbrennungsmotor-getriebenen Modelle ist eine Schallmessung gemäß beiliegender Messmethode und vom RP vorgeschriebenen Werten Pflicht. Die gemessenen Werte sind in das Lärmbuch und in den persönlichen Flugmodell-Lärmpass einzutragen und ständig mitzuführen. Neu zu beachten sind die unterschiedlichen Werte, ob ein, zwei oder mehrere Modelle gleichzeitig geflogen werden.
Jedes Modell (auch Elektro- oder Segelflug) müssen den Besitzer ausweisen.

6)    Das Überfliegen des Schutzzaunes, der Zuschauer und der Gebäude des Bauern Kohläppel ist verboten.

7)    Die Grenzen unseres Flugraumes siehe beiliegende Skizze

8)    Aus Gründen der Sicherheit muss oberster Grundsatz eines jeden Piloten sein: Lieber sein Modell zu Absturz zu bringen als unkontrolliert weg zu fliegen. Bemanntem Flugbetrieb muss stets ausgewichen werden. Fliegen unter Alkoholeinfluss ist verboten.

9)    Zuwiderhandlungen werden mit Startverbot geahndet. Nach dreimaligem Startverbot erfolgt Ausschluss aus dem Verein. Im Streitfall trifft der Vorstand die unwiderruflich letzte Entscheidung.

Essen, den 10.06.2009                        Münster, den 12.6.2007
Der Vorstand                            Der Regierungspräsident Münster

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